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Verordnung einer Krankenbeförderung

Sofern eine, von der Krankenkasse genehmigte, ärztliche Verordnung vorliegt rechnen wir mit allen Krankenkassen ab. Das bedeutet Sie können bei uns Ihre Krankenfahrten bestellen, wenn Ihnen eine vom Arzt verordnete Krankenbeförderung vorliegt – siehe abgebildetes Formular

Kunden die noch keine Genehmigung haben aber zu Ihrer Behandlung fahren, müssen in Vorkasse treten – erhalten von uns eine Rechnung – und können sich den Betrag von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Zuzahlung, Befreiung und Eigenanteile

Generell muss ein Patient 10% der Fahrtkosten selbst tragen (minimal 5,00 € und maximal 10,00 €). Dieser Eigenanteil kann pro Fahrt oder jeweils für die erste und letzte Fahrt anfallen. Dies unterscheidet sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Die Höhe der Selbstbeteiligung geht aus dem Genehmigungsschreiben hervor. Eine Befreiung von den Zuzahlungen erhalten Patienten, wenn Sie im laufenden Jahr bereits 2% ihrer Einkünfte für Eigenbeteiligungen an Medikamenten, Praxisgebühren, Taxifahrten etc. verauslagen mussten. Liegt eine chronische Erkrankung vor, liegt die Grenze bei 1% der Einkünfte. Den jeweiligen Eigenanteil berechnen wir an Sie weiter, oder Sie zahlen diesen direkt und bequem bei einem unserer Fahrer.

Die Befreiung von Zuzahlungen endet zum Jahresende und muss im neuen Jahr ebenfalls neu beantragt werden. Bitte bewahren Sie sämtliche Quittungen für medizinische Ausgaben auf. Nach Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften die Fahrkosten in voller Höhe!